Gern beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Miete, Heizkosten und Umzug.
Sollten Sie speziell nach den aktuellen Mietobergrenzen im Kreis Segeberg suchen, können Sie diese auf unserer Homepage nachlesen.
Erhöhungen der Heizkostenabschläge reichen Sie bitte zur Nachberechnung Ihres Leistungsanspruches ein. Vor Berücksichtigung wird geprüft, ob eine Überschreitung aufgrund der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und neuem Heizspiegel besteht, in diesen Fällen kann ein Verweis auf einen Vertragswechsel zum Grundversorger erfolgen.
Ab dem 01.04.2024 sind wir nicht mehr über unverschlüsselte E-Mails erreichbar !
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