Beratung & Vermittlung

Selbstständigenbetreuung

Im Jobcenter Kreis Segeberg unterstützt Sie eine Fachgruppe, die speziell für die Selbstständigenbetreuung geschult ist. Betreut werden Leistungsempfänger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, sowie Selbstständige, bei denen die Tragfähigkeit der Unternehmung bzw. der Freiberuflichkeit infrage steht.

Ist der Schritt in die Selbständigkeit sorgfältig geplant, kann eine Existenzgründung ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein. Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie von der Gründungsüberlegung bis zur Beendigung des Leistungsbezugs. Dabei arbeitet er mit lokalen Partnern zusammen und der Besuch eines Existenzgründungsseminares ist grundsätzlich möglich. Persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit und ein schriftlich formulierter Businessplan, der auf Tragfähigkeit geprüft wird, sind Voraussetzungen für eine Förderung der Selbständigkeit. Es wird geprüft, ob durch die Existenzgründung die Hilfebedürftigkeit i. S. des SGB II künftig schneller beendet werden kann, als durch die Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit. Das Beratungsangebot kann um eine gezielte Förderung ergänzt werden.

Ihr persönlicher Ansprechpartner hält auch Informationen zum Einstiegsgeld bereit und erläutert Ihnen, ob unter welchen Voraussetzungen es gewährt werden kann.

Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler Ihren Lebensunterhalt aus den Gewinnen der Geschäftstätigkeit nicht mehr selbst bestreiten können, werden Sie durch Ihren persönlichen Ansprechpartner unterstützt, der Ihnen bei der Analyse Ihres Unternehmens hilft und mit Ihnen, ggf. unter Einbeziehung eines Bildungsträgers, Lösungsansätze erarbeitet, damit Sie nicht mehr auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II angewiesen sind.

Sollte es nicht mehr möglich sein, den Lebensunterhalt auf Dauer durch die selbständige Tätigkeit sicherzustellen, werden mit Ihnen Alternativen erarbeitet. Bei Bedarf werden Sie bei der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit sowie der Arbeitsaufnahme in den 1. Arbeitsmarkt unterstützt.

Bei allen Eingliederungsleistungen für Existenzgründer und Selbstständige im Rechtskreis des SGB II handelt es sich um Ermessensleistungen, d. h. Leistungen auf die kein Rechtsanspruch besteht.