Beratung und Vermittlung
Fördern und Fordern
Zur Eingliederung in eine Beschäftigung werden insbesondere folgende Dienstleistungen von uns angeboten:
Durch ein individuell geplantes Aktivcenter werden ausbildungssuchende junge Menschen mit Hilfe eines beauftragten Bildungsträgers bei der Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis unterstützt. Bei diesem Unterstützungsangebot ist das oberste Ziel die Erhaltung bzw. Steigerung der Erwerbsfähigkeit durch tagesstrukturierende Angebote, verbunden mit der intensiven Vermittlung fachpraktischer Kenntnisse in Betrieben. Unter Federführung des beauftragten Maßnahmeträgers werden Kooperationen mit Industrie-, Handels- und Handwerksbetrieben geschlossen. Durch die Arbeitserprobung in den Kooperationsbetrieben sowie durch die Weiterbildung und Qualifizierung durch den Maßnahmeträger sollen die Jugendlichen gezielt in Ausbildungsverhältnisse vermittelt werden („Klebeeffekt“).
Durch abH soll förderungsbedürftigen Jugendlichen die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichenBerufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden.
Vorrangiges Ziel einer EQ ist es, jungen Menschen, im Rahmen eines Langzeitpraktikums Gelegenheit zu geben, berufliche Orientierung zu erlangen bzw. zu vertiefen. Gleichzeitig bietet eine EQ dem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, den jungen Menschen nicht nur in einem kurzen Bewerbungsgespräch kennenzulernen, sondern seine Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten im täglichen Arbeitsprozess beobachten zu können. Der vergleichsweise lange Zeitraum erlaubt es, die Leistungsfähigkeit besser einzuschätzen. Ziel der EQ ist es, im Anschluss an das Langzeitpraktikum eine berufliche Ausbildung aufzunehmen.
Als weiteres Angebot erfolgt die Durchführung von so genannten „Job-Coach-Maßnahmen“ im Vorfeld an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsaufnahme für langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene, die bisher nicht langfristig in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden konnten. Die beschriebene Zielgruppe wird durch den Job-Coach kontinuierlich und nachhaltig individuell, mit dem Ziel der erfolgreichen Integration in ein Arbeitsverhältnis betreut.
Weitere Dienstleistungen
- Beratung und Vermittlung
- Erstattung von Bewerbungskosten und Reisekosten im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Hilfen, die Ihre Mobilität unterstützen
- Vermittlungsgutscheine
- Teilnahme an Trainingsmaßnahmen
Weitere Hilfeangebote im Kreis Segeberg können Sie dem Kursportal des Kreises Segeberg entnehmen:
Persönlicher Ansprechpartner
Ein wichtiger Begleiter bei der Suche nach Arbeit ist der persönliche Ansprechpartner (pAp).
Er ist zuständig für die individuelle Beratung und Betreuung.
Der persönliche Ansprechpartner:
- unterstützt und berät bei der Beschäftigungssuche,
- schließt mit dem Arbeit- oder Ausbildungssuchenden eine Eingliederungsvereinbarung ab,
- vermittelt Stellenangebote,
- vereinbart notwendige Förderleistungen,
- informiert über weitergehende Bildungsangebote und Dienstleistungen.
In der Regel wird alle zwei bis drei Monate ein Beratungstermin vereinbart - je nach individuellem Unterstützungsbedarf auch häufiger oder seltener.
Neukunde - StellWERK
Sie sind Neukunde des Jobcenter Kreis Segeberg?
Dann freuen wir uns, Ihnen die Teilnahme am „StellWERK“ anbieten zu können.
Was erwartet Sie?
- eine individuelle Beratung und intensive Betreuung durch erfahrene Coaches
- alle notwendigen Arbeitsmaterialien zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- ein separater Computerarbeitsplatz mit Internetzugang
- Gruppenarbeit und Austausch mit Menschen in vergleichbaren Situationen
- ein Angebot, das längstens 8 Wochen dauern kann, aber meistens in viel kürzerer Zeit mit einer Arbeitsaufnahme endet
Wie arbeiten die Jobcoaches?
Wir hören Ihnen zu und betrachten Ihre derzeitige Situation. Wir stecken gemeinsam mit Ihnen Ziele ab. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam geeignete Wege, um Ihr Ziel, eine neue Beschäftigung zu finden, zu erreichen. Wir zeigen Ihnen, wie und wo Sie sich bewerben können und erarbeiten mit Ihnen mögliche Alternativen, sollte Ihr Traumjob gerade besetzt sein. Ergänzt wird das Angebot durch Vorträge und Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen rund um den Arbeitsmarkt.
Wie können Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen?
Im Rahmen des sogenannten Erstgesprächs wird Ihnen Ihre Integrationsfachkraft ein entsprechendes Angebot machen. Sie können aber Ihre Integrationsfachkraft auch selber darauf ansprechen.
Was ist das Ziel?
Unser Ziel ist Ihre Integration in den Arbeitsmarkt.
Wo finden Sie uns?
Sie finden uns an den drei Standorten des Jobcenters, sowie im Internet unter www.stellwerk-segeberg.de.
Die Eingliederungsvereinbarung (wird ab 01.07.2023 im Rahmen der Regelungen des Bürgergeldgesetzes abgelöst durch den „Kooperationsplan")
Die/der Persönliche Ansprechpartner oder Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement hat zusammen mit der/dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine individuelle Chanceneinschätzung durchzuführen.
Inhalt dieses "Profilings" ist die Feststellung von beruflichen und persönlichen Merkmalen wie Qualifikation, Kenntnisse, Berufserfahrung, Aktualität der Qualifikation und spezielle Kenntnisse der Weiterbildungsfähigkeit und -bereitschaft sowie von Persönlichkeitsmerkmalen.
Die Feststellung der Stärken und Schwächen der/des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hat sich auch darauf zu erstrecken, ob eine berufliche Eingliederung erschwert ist und welche Umstände sie erschweren, wobei die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, auf den sich die Vermittlungsbemühungen erstrecken, gegebenenfalls auch des überregionalen Arbeitsmarktes, mit einzubeziehen sind.
Das Ergebnis dieser Feststellungen ist dann in einer Eingliederungsvereinbarung festzuhalten, die die individuelle berufliche und arbeitsmarktliche Situation und die hierauf zugeschnittenen Schritte zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und damit auch die Angebote des Jobcenter Kreis Segeberg enthält.
Ebenso sind dort die vom erwerbsfähigen Hilfebedürftigen selbst geforderten Aktivitäten für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben.
Diese Eingliederungsvereinbarung liefert somit alle wichtigen Daten und Informationen, die zur Festlegung der konkreten und individuellen Schritte zur Eingliederung der/des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt erforderlich sind.
Auch bei Ausbildungssuchenden ist ein Profiling durchzuführen.
Der/dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird eine Ausfertigung der Eingliederungsvereinbarung ausgehändigt.
Die Eingliederungsvereinbarung ist sich ändernden Verhältnissen anzupassen und fortzuschreiben, wenn in dem Zeitraum, für den sie zunächst galt, die Arbeitslosigkeit oder Ausbildungsplatzsuche nicht beendet wurde.