Für einen „Urlaub“ (Ortsabwesenheit, egal ob im In- oder Ausland) benötigen Sie vorab immer die Zustimmung Ihres Jobcenters. Eine unerlaubte Ortsabwesenheit führt zum Wegfall und ggf. zur Rückforderung der Leistungen. Bitte klären Sie deshalb Ihre Reisepläne rechtzeitig mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner ab. Nach Rückkehr an Ihren Wohnort müssen Sie sich unverzüglich bei Ihrem Jobcenter persönlich zurückmelden.
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