Grund­sicherung

Einmalige Leistungen

Unabhängig von den Regelbedarfen können einmalige Leistungen beantragt werden für:

  • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich der bei Schwangerschaft und Geburt
  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltgeräte
  • Anschaffung und Reparatur von medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

Umfang der Leistung

Die Richtlinie „einmalige Bedarfe“ legt die Pauschalen für die Erstausstattungen und Anschaffung sowie Reparatur von medizinischen Geräten fest. Diese können in Geld- oder Sachleistungen erbracht werden.

Leistungsberechtigte

Einen Anspruch haben Sie neben Leistungsberechtigen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) auch, wenn Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung benötigten.

Entscheidend dabei ist, dass Ihr Einkommen nicht ausreicht, diesen Bedarf zu decken.

Antrag

Ihren schriftlichen Antrag für die einmaligen Leistungen reichen Sie formlos mit ausführlicher Begründung zur Notwendigkeit der Leistung beim Jobcenter Kreis Segeberg ein.

In Abhängigkeit von der Art der beantragten Leistung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Mutterpass,
  • Mietvertrag und
  • Einkommensnachweise (aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft).

Wir entscheiden nach Erhalt aller für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und eingehender Prüfung in Abhängigkeit des Einzelfalls. Hierzu erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.