Aktuelles zu den Energiekosten
Erhöhungen der Heizkostenabschläge reichen Sie bitte zur Nachberechnung Ihres Leistungsanspruches ein. Vor Berücksichtigung wird geprüft, ob eine Überschreitung aufgrund der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und neuem Heizspiegel besteht, in diesen Fällen kann ein Verweis auf einen Vertragswechsel zum Grundversorger erfolgen.
Bei Problemen mit Ihrem Vermieter oder Grundversorger können Sie Beratung und Unterstützung bei den nebenstehen Stellen erhalten.
Verbraucherzentrale:
Erwachsenensozialdienst: